Akutelle Regeln!


Seit dem 24. November 2021 

gilt die neue 15. Infektionsschuzmaßnahmenverordnung.


Die Beherbergung auch zu touristischen Zwecken ist im Pfaffenwinkel ab dem 14.12.2021 wieder zulässig. 

Bitte informieren Sie sich kurz vor Anreise, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie im von Ihnen geplanten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. 



Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrem Aufenthalt.

https://www.pfaffen-winkel.de/informationen-zum-coronavirus/